Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liane Personaltraining
Liane Bittner
Schubertring 29,91074 Herzogenaurach
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungsgegenstand
1.1 LiAne Personal Training verpflichtet sich:
Den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.
Die Veranstaltungen und Workshops wie beschrieben oder gleichwertig abzuhalten.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. Training
2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Längere oder kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.
2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch LiAne Personal Training möglich.
3. Haftung
3.1 LiAne Personal Training schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
3.2 Eine Haftungsausschluss - Erklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
3.3 LiAne Personal Training haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
3.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von LiAne Personal Training vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Liane Personal Training übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
3.5 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von LiAne Personal Training um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
3.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Abrechnung erfolgt im voraus. Bei 5er bzw. 10er Paket ist der Betrag in der ersten Stunde zu zahlen.
4.2 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. LiAne Personal Training behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Klienten umgehend, mindestens vier Wochen vor inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
5 Sonstige Kosten
5.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platz- mieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
Ausgenommen sind die Kosten des Balance Fitness Sport- und Gesundheitszentrum (im HotelHerzogsPark).
5.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
5.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
5.4 Kauft LiAne Personal Training im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von LiAne Personal Training.
6 Verhinderung und Ausfall von Personaltraining
6.1 Bei Verhinderung des Personaltraining hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.
6.2 Soweit nichts anderes Vereinbart ist findet die Durchführung im Balance Fitness Sport- und Gesundheitszentrum statt. Sollte eine Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Renovierungsarbeiten etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls im Freien statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
6.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
6.4 Gebuchte Workshops oder Events können nicht storniert werden. Sie können aber jederzeit an eine andere Person übertragen werden. Hier ist der Veranstalter also LiAne Personal Training zu benachrichtigen.
7. Stornierung gebuchter Veranstaltungen und Workshops
7.1 Für Veranstaltungen und Workshops ist eine Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen. Eine Stornierung des Tickets sowie eine Rückzahlung sind daher nicht möglich.
7.2. Kann ein Veranstaltung aufgrund schlechter Wetterverhältnisse oder anderer Umstände nicht abgehalten werden, ist eine Rückerstattung ausgeschossen. Es wird ein Gutschein erteilt und ein Ersatztermin festgelegt.
7.3 Es besteht jedoch die Möglichkeit, den gebuchten Platz an eine andere Person zu übertragen. In diesem Fall ist eine Umbuchung oder Weitergabe des Tickets erforderlich.
Mit der Buchung werden diese Bedingungen anerkannt.
8. Ersatzansprüche
8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch LiAne Personal Training können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.
9. Datenschutz
9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von LiAne Personal Training gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.
9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch. Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetz.
10. Geheimhaltung
10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von LiAne Personal Training Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
10.2 LiAne Personal Training hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
11. Sonstige Vereinbarungen
11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
12. Schlussbestimmung
12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenarbeiten bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftform-Erfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.3 Als Gerichtsstand wird Erlangen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Herzogenaurach
Mai 2024